{"id":746,"date":"2009-11-25T19:05:45","date_gmt":"2009-11-25T18:05:45","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.adrianlang.de\/?p=746"},"modified":"2009-12-01T19:10:42","modified_gmt":"2009-12-01T18:10:42","slug":"der-winterkongress-2009-des-bakj-%e2%80%93-kritische-juristen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.adrianheine.de\/?p=746","title":{"rendered":"Der Winterkongress 2009 des BAKJ \u2013 Kritische Juristen"},"content":{"rendered":"<p>Vom 29. Oktober bis 1. November fand in der Berliner R\u00fctli-Schule der Winterkongress des <a href=\"http:\/\/bakj.de\" title=\"Website des Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen\">Bundesarbeitskreises kritischer Juragruppen<\/a> statt. Im BAKJ haben sich Gruppen linker Jura-Student_innen vieler deutscher Universit\u00e4ten zusammengeschlossen, der Kongress wird halbj\u00e4hrlich von einer der beteiligten Gruppen veranstaltet. Der Winterkongress 2009 stand unter dem Motto \u201eWollen wir Recht haben? \u2013 Zwischen rechtspolitischer Praxis und Systemkritik\u201c und wurde von der Gruppe <a href=\"http:\/\/rechtskritik.de\" title=\"Website der kritischen jurist_innen an der fu-berlin\">kritische jurist_innen an der fu-berlin<\/a> veranstaltet.<!--more--><\/p>\n<p>Kerntage des Kongresses waren der Freitag und Samstag. An diesen Tagen fanden in vier zweieinhalbst\u00fcndigen Bl\u00f6cken insgesamt 18 Workshops und am Abend je eine Podiumsdiskussion statt. Thematisch wurde von den \u00fcberwiegend eingeladenen Referent_innen dabei ein weites Feld von Familienpolitik \u00fcber rassistische Polizeigewalt und Telekommunikations\u00fcberwachung bis hin zu Schulpflicht und politischen Strafverfahren abgedeckt. Von den drei angek\u00fcndigten Workshops zu Genderthemen fielen leider zwei aus. W\u00e4hrend der Workshops waren meist rund 40 Teilnehmer_innen anwesend, die sich in Gruppen von 5 bis 30 Leuten zusammenfanden. Insbesondere die Podiumsdiskussion am Samstag war wesentlich besser besucht.<\/p>\n<p>Im ersten Block besuchte ich einen Workshop zu Familienpolitik. Dabei konzentrierte sich die Referentin Lisa Haller vor allem auf die familien- und geschlechterpolitischen Effekte des Steuer- und Arbeitsrechts. Diese Bereiche erfuhren in den letzten Jahren eine Ver\u00e4nderung, die ihrer Meinung nach ein ver\u00e4ndertes Familienmodell selbst widerspiegeln. Bisher wurde in diesen Steuerbereichen ein konservatives Familienbild ausgedr\u00fcckt \u2013 das Familienern\u00e4hrermodell. Ein einzelnes Familienmitglied \u2013 traditionellerweise der Mann und Vater \u2013 erwirtschaftet in Vollzeitarbeit den Barunterhalt f\u00fcr alle Angeh\u00f6rigen. Die Frau \u00fcbernimmt die Reproduktionsarbeit und liefert damit den Naturunterhalt. Der Gesetzgeber behauptet, aus dieser Ungleichheit w\u00fcrde keine Ungleichwertigkeit folgen, da Reproduktions- und Erwerbsarbeit gleichwertig seien. Konzepte wie das Ehegattensplitting sollen in dieser Situation Reproduktionsarbeitsleistende daf\u00fcr sch\u00fctzen, auch noch zur Erwerbsarbeit herangezogen zu werden. Die theoretische Gleichwertigkeit der verschiedenen Unterhalte spiegelt sich jedoch in der Praxis nicht wider. Sozialsysteme sind klar erwerbsorientiert. Die familieninterne Teilung des Erwerbs wird vorausgesetzt, bleibt aber Privatsache. Dadurch kann der Mann als Arbeitgeber und Wohlt\u00e4ter gegen\u00fcber der Frau auftreten.<\/p>\n<p>Die neue Familienpolitik verspricht eine Abkehr von diesen Rollenzuschreibungen \u2013 beide Partner sollen gleicherma\u00dfen an Reproduktions- wie auch an Erwerbsarbeit beteiligt werden. Dabei wird jedoch kein Gleichstellungssinteresse verfolgt, sondern mit der Familie ein weiterer Bereich der Gesellschaft der kapitalistischen Verwertung zugef\u00fchrt. In der neoliberalisierten Familie nehmen nicht nur beide Partner aktiv am Arbeitsmarkt teil, sondern die Reproduktionsarbeit wird zunehmend von anderen geleistet, also dem Arbeitsmarkt zugef\u00fchrt. Au\u00dferdem kann in der Abkehr vom Familienern\u00e4hrermodell eine Senkung des Lohnniveaus erreicht werden, da der Lohn einer einzelnen Vollzeitbesch\u00e4ftigung nicht mehr f\u00fcr den Unterhalt einer gesamten Familie ausreichen muss.<\/p>\n<p>Die Referentin fasste ihren Vortrag mit der These zusammen, die neue Familienpolitik w\u00e4re geschlechterpolitisch fortschrittlich, sozial aber eine Katastrophe. Ich sehe dementgegen jedoch noch nicht einmal eine nennenswerte Verbesserung in der Geschlechterpolitik. Dem konservativen Familienmodell liegt eine feste Rollenzuschreibung zugrunde, die in jedem Fall zu kritisieren ist, die allen Menschen Freiheiten nimmt und zu ein Machtverh\u00e4ltnis zwischen Frauen und M\u00e4nnern best\u00e4rkt. Die neue Familienpolitik hebt diese Rollenverteilung jedoch nicht auf, denn sie kann sich auf eine feste gesellschaftliche Verankerung dieser Verh\u00e4ltnisse st\u00fctzen. Die Reproduktionsarbeit wird weiterhin von Frauen geleistet, nur dass diese nun teilweise aus gesellschaftlich niedrigeren Schichten stammen. Auch bei der Erwerbsarbeit wird es weiter klare geschlechtlich begr\u00fcndete Unterschiede geben; die neoliberale Familie hat keine zwei Vollverdiener. Daf\u00fcr wird der schwache Schutz, den das Familienern\u00e4hrermodell in all seiner Beschr\u00e4nktheit bietet, aufgegeben.<\/p>\n<p>Dieser Workshop wurde sp\u00e4ter \u00fcbereinstimmend von vielen Teilnehmer_innen als selbst auf dem Kongress herausragend bezeichnet; vor allem die freundliche und offene Atmosph\u00e4re wurde hervorgehoben. Eine Teilnehmerin meinte, in der Diskussion h\u00e4tte sich frei ge\u00e4u\u00dfert werden k\u00f6nnen, ohne dass das Ge\u00e4u\u00dferte von anderen als eigene Position aufgefasst und entsprechend angegriffen wurde. Ein solches offenes Sammeln von Aspekten und Thesen erleichtert die Besch\u00e4ftigung gerade mit derart komplexen und ambivalenten Themen.<\/p>\n<p>Es folgte der Workshop \u201eEine Kritik des Rechts\u201c von einem Vertreter der Gruppe \u201ejimmy boyle\u201c. Die angek\u00fcndigte tiefgreifende Kritik am b\u00fcrgerlichen Recht in seiner Gesamtheit fand leider nicht statt oder war f\u00fcr mich nicht nachvollziehbar. Der Referent st\u00fctzte sich sehr auf den Gedanken, dass das Recht selbst erst Konflikte schafft, die es danach ver- und behandelt. Mit Sicherheit richtig, aber keine ausreichende Kritik. Auch das Leben schafft erst all die Probleme mit denen wir uns tagt\u00e4glich auseinandersetzen. Interessant jedoch war der Gedanke, dass das Zivilrecht von un\u00fcberwindbaren Differenzen ausgeht und lediglich einen \u201egerechten\u201c Weg sucht. in Bezug auf Strafrecht wurde die d\u00fcnne These aufgestellt, es w\u00fcrde keine Straftaten verhindern und durch die Katalogisierung der Straftaten einen Status Quo erwarten und manifestieren \u2013 Verbrechen werden lediglich verwaltet. Die Diskussion im Workshop war z\u00e4h, aggressiv, und weitgehend ergebnislos.<\/p>\n<p>Die Podiumsdiskussion verhandelte die <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Nebenklage\">Nebenklage<\/a> als Werkzeug rechtskritischer Rechtsanw\u00e4lt_innen. Ein Vertreter der Brandenburger \u201eOpferperspektive\u201c sprach sich f\u00fcr die Nebenklage als Mittel zur Unterst\u00fctzung der \u00fcberwiegend von rechtsextremer Gewalt Betroffenen aus. Anna Luczak aus Berlin sah das Mittel der Nebenklage als zu kritisierende Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft an. Im Kern stimmten aber beide \u00fcberein, die Nebenklage je nach Interesse ihrer Mandanten einzusetzen \u2013 die einen wollen das Verfahren lieber schnell hinter sich bringen, die anderen m\u00f6glichst beim ganzen Prozess anwaltlich begleitet werden.<\/p>\n<p>Am Samstag besuchte ich \u201eDie Fr\u00fcchte der Folter\u201c von Ulrich Klinggr\u00e4ff. Er berichtete von zwei Verfahren, die selbst ihn als langj\u00e4hrig aktiven politischen Strafverteidiger in ihrer mangelnden Rechtsstaatlichkeit schockierten. Beim ersten handelt es sich um ein zum Teil noch laufendes Verfahren gegen f\u00fcnf T\u00fcrken, die der Mitgliedschaft in der t\u00fcrkischen stalinistischen Splitterpartei <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Revolution%C3%A4re_Volksbefreiungspartei-Front\">DHKP-C<\/a>, in Deutschland als terroristische Vereinigung geltend, verd\u00e4chtigt werden. Die 400-seitige Anklageschrift wirft nach Paragraph 129b StGB die Durchf\u00fchrung von Schulungen, Geldaufwendungen, Verteilung von Dokumenten und als Sonderfall die Beteiligung an einem Waffentransport vor. Das Verfahren fand \u00fcber zweieinhalb Jahre an 2 bis 3 Prozesstagen pro Woche vorm Staatsschutzsenat in Stuttgart-Stammheim statt. Die Prozessakten umfassen \u00fcber 200 Leitzordner.<\/p>\n<p>Der Mandant von Ulrich Klinggr\u00e4ff war alevitischer Geistlicher und begann inspiriert durch seine religi\u00f6se Arbeit mit der Unterst\u00fctzung in t\u00fcrkischen Gef\u00e4ngnissen Inhaftierter. Insbesondere kommunistische T\u00fcrken und Kurden werden h\u00e4ufig von t\u00fcrkischer Polizei und Justiz gefoltert \u2013 ein Umstand, der von der Bundesregierung ebenso wie der Europ\u00e4ischen Union zugegeben wird. Eine Mitgliedschaft in der DHKP-C oder der PKK gilt wegen der hohen Foltergefahr regelm\u00e4\u00dfig als Nichtabschiebegrund vor deutschen Asylgerichten. Auch Klinggr\u00e4ffs Mandant wurde nach Beginn seiner politischen Arbeit in kommunistischen Gruppen inhaftiert und gefoltert und konnte vor vielen Jahren nach Deutschland fliehen, wo er als Folteropfer Asyl bekam. Einige der f\u00fcnf Angeklagten sind gesundheitlich \u2013 teilweise in Folge der durchlebten Folter, sp\u00e4testens aber nach \u00fcber zwei Jahren isolierter Untersuchungshaft \u2013 schwer angeschlagen.<\/p>\n<p>Wichtige Beweismittel die im Prozess zum Einsatz kommen sollten sind Protokolle von Vernehmungen vermeintlicher DHKP-C-Mitglieder in der T\u00fcrkei. Diese sollten \u00fcber ein Rechtshilfeersuchen in den deutschen Prozess eingef\u00fchrt werden. In Deutschland gilt \u2013 ebenso wie in vielen anderen westlichen L\u00e4ndern \u2013 ein Verwertungsverbot f\u00fcr illegal gewonnene Beweise. Die Bundesanwaltschaft wollte dieses Verbot jedoch nur dann akzeptieren, wenn zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, dass die Vernehmungen unter Einsatz von Folter durchgef\u00fchrt wurden \u2013 die blo\u00dfe Wahrscheinlichkeit daf\u00fcr wollte sie nicht gelten lassen. Einige der Vernommenen gingen nach dem Verh\u00f6r in station\u00e4re \u00e4rztliche Behandlung. Bundesregierung, Gerichte und Europ\u00e4ische Union gehen, wie im Fall des Asyls schon genannt, von einer erh\u00f6hten Foltergefahr f\u00fcr Personen aus dem Umkreis der DHKP-C aus. Dennoch sollten die Unterlagen zugelassen werden. Die Beweise sollten mit der Befragung zweier hochrangiger Polizeibeamten aus Istanbul in den Prozess eingef\u00fchrt werden. Die beiden Polizisten haben Strafverfahren wegen Folter laufen. Die Bundesanwaltschaft fragte daher beim Istanbuler Polizeipr\u00e4sidium an, das best\u00e4tigte, dass nahezu allen Mitgliedern der Abteilung der Einsatz von Folter vorgeworfen wird. Diese Vorw\u00fcrfe wurden jedoch als politische Retourkutschen dargestellt; eine Behauptung, die Gericht und Bundesanwaltschaft akzeptierten. Die Vernehmung der beiden Zeugen konnte schlie\u00dflich lediglich durch anwaltliche Ma\u00dfnahmen am Tag der Zeugenaussagen verhindert werden.<\/p>\n<p>Ebenfalls aufschlussreich ist der einzige Zeuge f\u00fcr den behaupteten Waffentransport \u2013 ein Doppelagent des Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz und der T\u00fcrkei. Trotz seiner herausragenden Rolle als Kronzeuge konnte er ohne Identit\u00e4tswechsel und mit bekannter Anschrift weiterleben. Eine solche Situation nannte Klinggr\u00e4ff \u00e4u\u00dferst un\u00fcblich, normalerweise sind Kronzeugen aus Sicherheitsgr\u00fcnden kaum f\u00fcr eine Aussage in einem Prozess zu haben. Bei seinen Aussagen vor Gericht stellte sich der Zeuge als offensichtlich psychisch kranker religi\u00f6ser Eiferer heraus, der sich als heiliger Krieger gegen das B\u00f6se, also Kommunisten, verstand. Wegen seiner psychischen Schwierigkeiten war er jahrelang in Behandlung, f\u00fcr seine Arbeit als Doppelagent auf Bew\u00e4hrung verurteilt. Eine Mitarbeit beim Verfassungsschutz leugnet er trotz klarer Beweise. Dieser offenkundig nicht nur unzureichnungsf\u00e4hige, sondern vor allem auch voreingenommene Mensch wurde dennoch als \u00e4u\u00dferst wichtiger Zeuge im Verfahren verwendet. Ein der Bundesanwaltschaft nahestehender Gutachter bescheinigte ihm eine \u201epartielle Aussageunf\u00e4higkeit\u201c.<\/p>\n<p>Allgemein bezeichnete Klinggr\u00e4ff den 129b als \u201eVerurteilungsparagraph\u201c \u2013 ein Freispruch ist praktisch unm\u00f6glich. Anders als bei 129a, der haupts\u00e4chtlich zu Ermittlungszwecken dient, kommt es auch h\u00e4ufig zu Anklagen. Das Verfahren endete schlie\u00dflich auch im DHKP-C-Prozess f\u00fcr die meisten Angeklagten mit Deals. In einem <a href=\"http:\/\/de.indymedia.org\/2009\/11\/266576.shtml\" title=\"bjk: 12.000 \u20ac Strafbefehl gegen &quot;scharf-links&quot;\">anderen DHKP-C-Verfahren<\/a> in D\u00fcsseldorf scheinen die Fr\u00fcchte der Folter ebenso gerne verwendet zu werden.<\/p>\n<p>Ein anderer Fall, den Klinggr\u00e4ff ansprach, war der zweier Waldorfsch\u00fcler, denen ein Molotovcocktailwurf am 1. Mai 2009 vorgeworfen wird. Der einzige belastende Beweis ist die Zeugenaussage von zwei Polizisten. Privatpersonen lieferten Photos, die eine andere Gruppe von Personen zeigt, auf die die T\u00e4terbeschreibung passt. Gegen diese wurde von der Staatsanwaltschaft nur nach Dr\u00e4ngen Klinggr\u00e4ffs \u00fcberhaupt ermittelt. Bei einer daraufhin stattfindenden Hausdurchsuchung wurde ein Benzinkanister in einem Bettkasten gefunden, jedoch nicht beschlagnahmt. Wiederum auf Dr\u00e4ngen der Anw\u00e4lte sollte dieser sp\u00e4ter beschlagnahmt werden, war aber nicht mehr aufzufinden. Hier wird also nicht nur wie \u00fcblich mit Indizienbeweisen oder ausschlie\u00dflich auf Grundlage von Polizeiaussagen gearbeitet, sondern mit allen Mitteln versucht, zwei bestimmte Personen wegen versuchten Mordes zu verurteilen.<\/p>\n<p>Auch der letzte Workshop des Kongresses stand f\u00fcr mich im Zeichen politischer Strafverfahren. Die beiden Berliner Rechtsanw\u00e4ltinnen Undine Weyers und Regina Goetz diskutierten mit uns, welche Merkmale einen Prozess zu einem politischen machen, wann also dieser Kampfbegriff angemessen ist. Daneben berichteten sie \u00fcber das vor kurzem abgeschlossene mg-Verfahren und die zu dem Zeitpunkt laufenden Verfahren gegen angebliche Brandstifter in Berlin.<\/p>\n<p>Der Kongress war inhaltlich sehr interessant. Durch die langen Zeitbl\u00f6cke konnten einzelne Themen deutlich intensiver behandelt werden. Die Relevanz des Leitthemas zeigte sich mir in allen Workshops ebenso wie bei den Podiumsdiskussionen \u2013 nachhaltig bearbeitet wurde sie meines Wissens nach aber nur in der Diskussion am Samstag.<\/p>\n<p>Das Umfeld des Kongresses war herausragend angenehm; leckeres, veganes Essen, freundlicher und entspannter Umgang, sehr nette und offene Leute. Offen waren alle auch f\u00fcr Nichtjurist_innen, f\u00fcr Spontanbesuche, f\u00fcr Linksradikale und weniger Radikale, f\u00fcr Menschen jeglicher geschlechtlicher Identit\u00e4t oder Herkunft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vom 29. Oktober bis 1. November fand in der Berliner R\u00fctli-Schule der Winterkongress des Bundesarbeitskreises kritischer Juragruppen statt. Im BAKJ haben sich Gruppen linker Jura-Student_innen vieler deutscher Universit\u00e4ten zusammengeschlossen, der Kongress wird halbj\u00e4hrlich von einer der beteiligten Gruppen veranstaltet. 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