{"id":804,"date":"2010-06-18T12:56:37","date_gmt":"2010-06-18T11:56:37","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.adrianlang.de\/?p=804"},"modified":"2010-06-18T17:26:53","modified_gmt":"2010-06-18T16:26:53","slug":"der-neutrale-staat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.adrianheine.de\/?p=804","title":{"rendered":"Der neutrale Staat"},"content":{"rendered":"<p>An Staaten wird h\u00e4ufig der Anspruch gestellt, neutral zu sein. Ob es um die steuerrechtliche Gleichstellung verschiedener Formen des Zusammenlebens, die ungleiche Unterst\u00fctzung verschiedener Glaubensgemeinschaften oder eine Geschlechtsquotierung in der Wirtschaft geht \u2013 Menschen lehnen Eingriffe von Recht und Staat als ungerecht ab. Dem Ideal der staatlichen Neutralit\u00e4t sollte jedoch nicht immer entsprochen werden.<!--more--><\/p>\n<p>In vielen F\u00e4llen wird schnell offenbar, dass hinter Forderungen nach Neutralit\u00e4t in Wahrheit andere konkrete Interessen stehen; M\u00e4nnerrechtler_innen und Antifeminist_innen lehnen die Quote nicht aufgrund ihres idealistischen Staatskonzeptes ab, sondern, weil sie die Ziele der Quote ablehnen. Auch die Proteste f\u00fcr ein Frauenwahlrecht waren nicht von idealistischen Gleichheitsgedanken getragen \u2013 Ziel war nicht \u201agleiches Recht f\u00fcr alle\u2018, sondern \u201akein ungleiches Recht mehr gegen uns\u2018.<\/p>\n<p>Solche scheinbar opportunistischen Ziele sind durchaus legitim, denn staatliche oder rechtliche Neutralit\u00e4t sind lediglich Illusionen \u2013 jedes Recht wird irgendwie normieren, jeder Staat sich irgendwie verhalten m\u00fcssen. Neutralit\u00e4t ist in diesem Fall nur die gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Toleranz gegen\u00fcber aktuell Vorstellbarem. Im Wahlrecht wird diese relative Neutralit\u00e4t deutlich: Wahlberechtigt sind immer jene, denen die F\u00e4higkeit zur und ein begr\u00fcndetes Interesse an politischer Partizipation zugerechnet wird. An der Existenz und ausschlie\u00dfenden Wirkung dieser Kriterien hat sich nichts ge\u00e4ndert, sondern nur Frauen das eine wie das andere zugebilligt; Alter, Nationalit\u00e4t und Wohnort sind jedoch unver\u00e4ndert Kategorien, nach denen hier aussortiert wird. Dieses Wahlrecht wird genauso als gerecht, gleich und neutral empfunden wie vor 100 Jahren das damals g\u00fcltige Wahlrecht als gerecht empfunden wurde.<\/p>\n<p>Das Recht gestaltet und reguliert das t\u00e4gliche Leben in einem gleicherma\u00dfen umfassenden wie unsichtbaren Ma\u00dfe. Dass es feste Wohnsitze, Privateigentum oder privaten Kraftverkehr gibt, ist weder selbstverst\u00e4ndlich noch unumstritten; dass Stra\u00dfen Allgemeingut sind, aber WLAN nicht offen sein darf, Fernseh- und Radio von allen empfangen, aber nur wenigen gesendet werden \u2013 alles Festlegungen, mit denen Recht und Staat gestaltet. Solche Festlegungen werden aber nicht willk\u00fcrlich vorgenommen. Der Staat ist keine gott- oder naturgegebene Instanz, sondern eine Herrschaftsform, die von einem ausreichend m\u00e4chtigen Teil einer Gesellschaft einmal ausgew\u00e4hlt wurde und wird \u2013 Neutralit\u00e4t war dabei kein Ziel.<\/p>\n<p>In seinem Text \u201e<a href=\"http:\/\/fxneumann.de\/2010\/06\/03\/die-freiheit-der-sexistin\/\" title=\"Felix Neumann: \u201eDie Freiheit der Sexistin\u201c\">Die Freiheit der Sexistin<\/a>\u201c lehnt Felix Neumann staatliche Ma\u00dfnahmen gegen sexistische Werbung ab. Dabei argumentiert er ausgiebig mit der Neutralit\u00e4t des Staates: \u201ePolitik ist gerade nicht die Sache des Staates. Politik ist die Sache der Gesellschaft.\u201c Diese Dichotomie staatlich \u2013 gesellschaftlich (fraglos \u2013 fraglich, rechtlich \u2013 moralisch) ist aber eine selbstreferenzielle, keine absolute: Staatlich geregelt wird nur das Neutrale, Unzweifelhafte, und neutral ist genau das, was staatlich geregelt wird. Wenn der Staat Homosexualit\u00e4t verfolgt, ist das eben fraglos falsch, und wenn er es ignoriert, ist es eine Frage der Moral. Die Sph\u00e4re der Gesellschaft, in der Widerspr\u00fcche verhandelt werden, wird also nicht nur von der Sph\u00e4re des Privaten, in der alles erlaubt, weil unsichtbar ist, begrenzt, sondern auf der anderen Seite von der Sph\u00e4re der Staatlichkeit, die Diskursf\u00e4higes von Fraglosem trennt und genau dadurch als neutral wahrgenommen wird. <\/p>\n<p>Allein dadurch, dass er Werbung \u2013 mithin ein krasser Eingriff in die Wahrnehmung aller Menschen \u2013 erlaubt und sie wirtschaftlichen Interessen unterwirft, gestaltet ein Staat. Indem er Werbung dem Markt zuf\u00fchrt, schafft er einen weiteren Raum f\u00fcr die Reproduktion gesellschaftlicher Verh\u00e4ltnisse. Diese Reproduktion willk\u00fcrlich zu regulieren, wird die gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnisse \u2013 die zu \u00e4ndern das eigentliche Ziel sein muss \u2013 kaum ber\u00fchren. Als Teil eines gesellschaftlichen Kampfes auch rechtliche und staatliche Gefechte zu f\u00fchren, ist aber legitim. Auf eine Aushandlung des Widerspruchs allein in der b\u00fcrgerlichen Zivilgesellschaft zu hoffen, ist verfehlt, denn die dort herrschenden Machtverh\u00e4ltnisse reproduzieren sich auch in Recht und Staat: eine Sexismus ablehnende b\u00fcrgerliche Gesellschaft wird sich kein zu Sexismus neutrales Recht geben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>An Staaten wird h\u00e4ufig der Anspruch gestellt, neutral zu sein. Ob es um die steuerrechtliche Gleichstellung verschiedener Formen des Zusammenlebens, die ungleiche Unterst\u00fctzung verschiedener Glaubensgemeinschaften oder eine Geschlechtsquotierung in der Wirtschaft geht \u2013 Menschen lehnen Eingriffe von Recht und Staat als ungerecht ab. 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