Es gibt mal wieder ein Werbefilmchen, diesmal für die Morgen stattfindende Großdemonstration „Freiheit statt Angst“ (An dieser Stelle ein kleiner Aufruf, dahinzugehen) – „Freiheit statt Angst – der Trailer“ von „Wortfeld“. Und wieder handelt es sich um eine lupenreine Urheberrechtsverletzung.
Als Lizenz wählte Wortfeld „Creative Commons Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0“ und damit keine dem Demomotto entsprechende Freiheit einer freien Lizenz, sondern Angst, beispielsweise die Angst einer Nachnutzerin, es könnte sich bei ihrer Nutzung um eine kommerzielle handeln (siehe Erik Möllers „The Case for Free Use: Reasons Not to Use a Creative Commons -NC License“). Doch selbst diese unfreie Lizenz ist hinfällig. Wortfeld nutzt für seinen Trailer Musik und Photos anderer Urheber. Die Musik ist ebenfalls unter der CC-by-nc-sa-Lizenz veröffentlicht und kann damit bei Namensnennung von ihm verwendet werden. Die Photos jedoch sind als CC-by, CC-by-sa, CC-by-nc und CC-by-nc-sa freigegeben. CC-by kann verwendet werden, CC-by-nc-sa und CC-by-nc auch. Die freie Copyleft-Lizenz CC-by-sa jedoch schreibt vor, dass bei Weiternutzung die identische Lizenz verwendet wird. Gerade das ist ja der Kern des Copylefts: nicht nur umfangreiche Freiheiten zu gewähren, sondern Nachnutzer auch dazu zu zwingen, diese Freiheiten ebenfalls zu gewähren. Wenn Wortfeld jetzt eine kommerzielle Weiternutzung verbietet, bricht er die CC-by-sa-Lizenz.