Wie ich gestern Abend erfahren habe, erwirkt die Staatsanwaltschaft Dresden eine einstweilige Verfügung gegen die Website dresden-nazifrei.de, die eine Sperrung der Website zum Ziel hat. Wie schon bei anderen Maßnahmen der letzten Woche wird auch diesmal ein vermeintlicher „Aufruf zu Straftaten“ als Begründung herangezogen.
Am 13. Februar wird der vermutlich europaweit größte Naziaufmarsch des Jahres in Dresden stattfinden. Einige tausend Neu- und Altnazis werden aus Anlass der Bombardierung Dresdens durch die Alliierten vor 65 Jahren einen Opfermythos pflegen und ihre fremdenfeindlichen und nationalistischen Positionen vertreten. Bürgerliche und Linke wenden sich mit verschiedenen Aktionen gegen diese Demonstration; besondere Aufmerksamkeit zieht zur Zeit „Dresden Nazifrei“, ein Bündnis, das zu Massenblockaden gegen die Nazidemonstration aufruft, auf sich.
Am Dienstag wurden Einrichtungen, die Mobilisierungsmaterialien für „Dresden Nazifrei“ verteilen, Opfer von Hausdurchsuchungen, tausende Plakate und zehntausende Flyer wurden beschlagnahmt. Darüberhinaus, wie es mittlerweile üblich bei Hausdurchsuchungen ist, wurden auch einige Computer mitgenommen. Am Mittwoch fand aus Protest gegen die Razzien ein öffentliches Plakatieren durch Mitglieder der Partei „Die Linke“ statt, dabei kam es zu Festnahmen und Strafanzeigen. Nun folgt, wie eingangs beschrieben, die Sperrung der Website des Bündnisses.
Als Begründung für diese massive Verfolgung hält die Behauptung her, eine Blockade gegen eine Nazidemonstration wäre eine Straftat, und damit das Bündnis „Dresden Nazifrei“ dem Aufrufen zu einer Straftat schuldig. Schon diese rechtliche Bewertung ist unsicher – das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor 15 Jahren entschieden, dass eine Sitzblockade nicht zwangsläufig eine Nötigung darstellt. Sitzblockaden sind ein übliches und gemeinhin als friedlich angesehenes Demonstrationsmittel, das auch über linke Kreise hinaus allgemein akzeptiert ist.
In einem anderen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass es nationalsozialistisches Gedankengut getreu dem antifaschistischen Motto nicht als Meinung, sondern in einem gewissen Maß als Verbrechen ansieht. Auch aus einer libertären Perspektive muss klar sein: Es gibt kein Recht auf Hass und Gewalt gegen Menschen, es gibt kein Recht auf Verhöhnung von Opfern der Zeit des Nationalsozialismus. Täter haben kein Recht, betrauert zu werden. Ein Staat, der Nazipropaganda duldet, aber einen Aufruf zu einer friedlichen Blockade mit Hausdurchsuchungen, Festnahmen und Eingriffen in den Freiraum Internet kommentiert, sollte Konzeption oder Verwendung seiner Rechtsnormen überprüfen.
Daher rufe ich dazu auf, jede Nazidemonstration am 13. Februar in Dresden nach eigenen Vorlieben zu blockieren, zu verhindern, oder anders gegen diese Ideologien, gegen staatlichen, bürgerlichen und radikalen Opfermythos zu protestieren.
Ich finde es absolut kontraproduktiv, wie bei Nazis immer nach dem Staat gerufen wird, der doch bitteschön dagegen vorgehen solle.
Ich als Pirat wehre mich strikt gegen jegliche Einschränkung der Versammlungsfreiheit. Was gegen Nazis hilft, hilft auch gegen jede andere unliebige Meinung. Dass man diese Meinung als Verbrechen kategorisiert, macht es dabei nicht besser.
Wer also nach einem „starken Staat gegen Nazis“ ruft und Politik und Justiz auffordert, gegen Nazis aktiv zu werden, fordert sie auf gegen Versammlungsfreheit und Meinungsfreiheit aktiv zu werden. Er fordert sie damit also auch auf, gegen unsere Demokratie und gegen beliebige Randgruppen aktiv zu werden oder sich Grundlagen dafür zu schaffen.
Unsere Gesellschaft soll gegen Nazis und Rechtsextremismus aktiv sein und Flagge zeigen, Nazi-Demos blockieren und mit der Wahrnehmung des eigenen Grundrechts auf Versammlungsfreiheit einen Grundrechtekonflikt herbeiführen, mit dem man eine Nazi-Demo blockieren kann. Wir als Bürger müssen das tun.
Unser Staat aber muss die Nazis aushalten. Er darf nicht überreagieren. Er darf nicht die Versammlungsfreiheit einschränken. Er darf kein Versammlungsrecht erlassen, was versucht Nazi-Demos zu unterbinden.
Auch wenn es weh tut: Der Staat muss die Nazi-Demos schützen. Weil er damit die Grundrechte und uns alle schützt. Weil er damit unsere Demokratie schützt. Wir dürfen nicht den Fehler begehen, den Staat zu bitten, dies zu unterlassen.
In diesem Sinne: Auf nach Dresden! Lasst uns alle gemeinsam mit vielen Akteueren der Zivilgesellschaft – durch unsere Versammlungsfreheit – die Nazis blockieren!
Find ich gut, die Position. Nazigegner derart verfolgen sollte ein Staat jedoch in jedem Fall nicht.
das bild voll der knaller