Berufungsverfahren im zweiten #fsa09-Prozess

Im zweiten #fsa09-Prozess gab es noch ein Berufungsverfahren in den letzten Monaten. Es zeichnete sich schon ab, dass das in keine gute Richtung dreht, aber was die Richterin laut taz geurteilt hat, finde ich schon sehr krass. Im Zivilprozess war dem Betroffenen ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zugesprochen worden, für »[einen] Oberlippen-Abriss, Hautabschürfungen, Schwellungen und eine Traumatisierung«. In der ersten Instanz des Strafverfahrens gab es noch 120 Tagessätze für die beiden Hauptbeteiligten. Im Berufungsverfahren wurde jetzt auf 80 bzw. 20 Tagessätze à 50 Euro entschieden.

Was mir daran wirklich aufstößt, ist, dass der Polizist der mich schlug, 80 Tagessätze à 60 Euro zahlen musste. Das ist gleich viel bzw. mehr. Für einen leichten Schlag auf den Rücken. Wer die Nerven und das Geld hat kann sich also aus allem rausprozessieren.

In der taz kommentiert Sebastian Puschner:

Aus vorsätzlicher wird fahrlässige Körperverletzung. Aber wie soll sich der Laie denn bitte schön sonst eine „vorsätzliche“ Körperverletzung vorstellen als so, wie es das Video dokumentiert?